Medienmetadaten
Die Veröffentlichung dieses Dokuments in seiner Gesamtheit und ohne redaktionelle oder zusätzliche Zensur dient dem grundlegenden öffentlichen Interesse an Transparenz, gerichtlicher Rechenschaftspflicht und dem freien Austausch von Informationen über Angelegenheiten vor Gerichten.
Dieses Dokument wurde direkt von der öffentlich zugänglichen Akte des Gerichts erhalten, wo es für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.
Die erste Änderung schützt die genaue Veröffentlichung von Informationen, die rechtmäßig aus offiziellen Gerichtsakten stammen. In Cox Broadcasting Corp. v. Cohn, 420 US 469 (1975), erkannte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten an, dass die Öffentlichkeit und die Presse ein verfassungsrechtlich geschütztes Interesse daran haben, wahrheitsgemäße Informationen in öffentlichen Gerichtsakten zu melden.
Selektive Redaktion oder redaktionelle Manipulation eines ansonsten öffentlichen Dokuments riskiert eine Verzerrung der Gerichtsakten und beraubt die Leser der Möglichkeit, die Beweise, Argumente und das Verhalten der Parteien unabhängig zu bewerten.
Dementsprechend veröffentlichen wir das Dokument ohne gültige Siegelanordnung, gesetzlich vorgeschriebene Redaktion oder andere durchsetzbare Einschränkungen genau so, wie es vom Gericht auf seiner Website öffentlich zugänglich gemacht wurde, wie es von Lucy Craigs Lolwyer veröffentlicht wurde, ohne Änderung, Billigung oder zusätzliche Zensur.
Öffentliche Gerichtsakten gehören in den öffentlichen Diskurs, nicht hinter die redaktionellen Präferenzen derjenigen, die sie lieber nicht lesen würden. In diesem fall, da craigs anwalt seine zensur des unterschriftenblocks dieses mal deutlich erhöht und die redaktionswerkzeuge erheblich genutzt hat, können wir nur schließen, dass er die wohnadresse von lucy craig teilen wollte.
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